GRUNDLEGENDES WISSEN IN ARBEITSRECHTLICHEN FRAGEN KANN HELFEN, MISSVERSTÄNDNISSEN VORZUBEUGEN UND SICH IM JOB-DSCHUNGEL ZURECHTZUFINDEN.
BEFRISTETE DIENSTVERHÄLTNISSE
Befristete Dienstverhältnisse werden für einen fixen Zeitraum abgeschlossen und enden mit dessen Ablauf. Der Endzeitpunkt muss als bestimmtes Kalenderdatum feststehen. Die Kündigung vor Zeitablauf ist grundsätzlich ausgeschlossen, kann jedoch gesondert vereinbart werden.
UNBEFRISTETE DIENSTVERHÄLTNISSE
Unbefristet sind Dienstverhältnisse, die ohne zeitlichen Ablauf abgeschlossen werden. Eine Auflösung dieses Arbeitsverhältnisses muss durch eine Kündigung geschehen.
FREIES DIENSTVERHÄLTNIS
Es gibt keine gesetzliche Definition eines freien Dienstverhältnisses. Nach der Rechtsprechung liegt ein solches Dienstverhältnis vor, wenn sich jemand gegen Entgelt verpflichtet, einer Organisation für bestimmte oder unbestimmte Zeit seine Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen, ohne sich dabei in persönliche Abhängigkeit zu begeben. Es gibt keine Urlaubsregelung und kein 13. und 14. Gehalt.
Beispiel: Ein:e Mitarbeiter:in einer Wochenzeitung liefert wöchentlich Beiträge zu einem bestimmten Thema in einem bestimmten Umfang und erhält dabei ein Honorar, abhängig von der geschriebenen Zeichenzahl. Dabei ist es unwichtig, wann und wo gearbeitet wird und ob die Beiträge selbst oder von einem Dritten verfasst werden.
FIXES DIENSTVERHÄLTNIS
Nach Definition des Steuerrechts liegt ein fixes Dienstverhältnis vor, wenn die Leitung der geschäftlichen Belange dem Arbeitgeber unterliegt, die/der Arbeitnehmer:in an die Weisungen des Arbeitgebers gebunden ist und für die Tätigkeit ein Entgelt erhält.
Einander Ausschließen sich „Befristetes“ und „Unbefristetes“ Dienstverhältnis, sowie „Freies“ und „Fixes“.
ARBEITNEHMER:INNENKÜNDIGUNG
Wenn du deinen Job selbst aufgibst, handelt es sich dabei um eine Arbeitnehmer:innenkündigung.
ENTLASSUNG
Die Entlassung wird oft als „fristlose Kündigung“ bezeichnet und ist nur berechtigt, wenn ein Entlassungsgrund vorliegt. Sie muss unverzüglich nach dem Bekanntwerden des Entlassungsgrundes ausgesprochen werden, sonst ist sie – trotz einer rechtmäßigen Begründung – unberechtigt. Grundsätzlich beendet jede Entlassung das Dienstverhältnis, die Konsequenzen sind jedoch abhängig von der Rechtmäßigkeit sehr unterschiedlich.
Lass bei einer möglichen Entlassung unbedingt prüfen, ob diese tatsächlich berechtigt erfolgt ist. Die Arbeitsrechtsabteilung deiner Arbeiterkammer hilft dir dabei weiter (www.arbeiterkammer.at). Bei einer berechtigten Entlassung musst du erhebliche finanzielle Nachteile hinnehmen (z. B. aufgrund von Schadenersatzansprüchen), bei einer unberechtigten hast du zwei Möglichkeiten:
Potenzielle Arbeitgeber verlangen oft ein Dienstzeugnis vorangegangener Beschäftigungen. Der Anspruch auf Ausstellung eines Dienstzeugnisses verjährt erst nach 30 Jahren. Achte dabei aber auf etwaige Klauseln in deinem Kollektiv-/Arbeitsvertrag, die eine bestimmte Frist festlegen.
Folgende gesetzlich vorgesehene Informationen sollen enthalten sein:
Außerdem relevant:
Ein gutes Dienstzeugnis betont konkrete Ergebnisse. Zuerst sollten die wichtigsten und anspruchsvollsten Tätigkeiten und Kompetenzen angeführt werden. Das beste Zeugnis ist ein stark individualisiertes: Eine nachweisliche Kostensenkung, Umsatzsteigerung, die Fähigkeit zur konstruktiven Gesprächsführung oder erfolgreich umgesetzte Projekte sollten im Dienstzeugnis unbedingt Beachtung finden.
Vorsicht ist außerdem bei der Schlussformel geboten: Die Formulierung „Er/Sie verlässt uns in gegenseitigem Einvernehmen“ bedeutet, dass die betreffende Person gekündigt wurde. Auch wenn „Erfolg in einem anderen Unternehmen“ gewünscht wird, ist das eine negative Beurteilung. Positiv ist dagegen die Formulierung „Er/Sie verlässt uns auf eigenen Wunsch. Wir bedauern ihr/sein Ausscheiden außerordentlich und wünschen ihr/ihm alles Gute für die Zukunft.“
DAS MUSST DU BEACHTEN
Auch über die Arbeitnehmer:innenveranlagung (kurz „ANV“, umgangssprachlich aber auch „Steuerausgleich“) solltest du Bescheid wissen. Denn mit ein bisschen Know-how kannst du dir jährlich Geld vom Finanzamt zurückholen – bis zu 5 Jahre rückwirkend.
WIE BEANTRAGE ICH DIE ANV?
Für die Arbeitnehmer:innenveranlagung brauchst du das Formular L1. Zusätzlich musst du weitere Formulare ausfüllen bei z. B. außergewöhnlichen Belastungen (wie Krankheitskosten) oder Bezügen aus dem Ausland. Seit 2021 brauchst du keine gesonderten Unterlagen für Homeoffice-Angaben. Alle Unterlagen erhältst du entweder beim Finanzamt oder du kannst sie auf der Website des Finanzministeriums per Post anfordern. Am einfachsten ist es aber, wenn du dir einen Zugang zum Portal „FinanzOnline“ zulegst.
WAS KANN GELTEND GEMACHT WERDEN?
Sonderausgaben – z. B. Kirchenbeiträge, Kosten für Wohnraumschaffung und -sanierung, Steuerberatungskosten, Spenden für beispielsweise Umweltschutz, Tierheime, freiwillige Feuerwehren usw.
Werbungskosten – sie stehen in Zusammenhang mit deiner beruflichen Tätigkeit, z. B. Arbeitskleidung, Internet, Fachliteratur oder Kosten für Fort- und Weiterbildungen (z. B. Studium!)
Außergewöhnliche Belastungen – z. B. Kosten für Alters- und Pflegeheime, Begräbniskosten, Kosten für die häusliche Pflege von Angehörigen usw.
Weitere Informationen findest du online – z.B. unter
https://www.oesterreich.gv.at/
themen/steuern_und_finanzen/
arbeitnehmerveranlagung
und https://finanzonline.bmf.gv.at
GEHEIME CODES DER PERSONALIST:INNEN
Ein Dienstzeugnis darf nichts enthalten, was dir das Erlangen einer neuen Stelle erschwert. Unter dieser Voraussetzung sind Aufbau und Formulierungen allerdings Sache des Arbeitgebers. Sie „verstecken“ die wichtigen Botschaften zwischen den Zeilen. Hier eine Übersicht der Formulierungen im Schulnotensystem:
Sehr gut: stets zu unserer vollsten Zufriedenheit, in jeder Hinsicht und allerbester Weise, mit den Leistungen jederzeit außerordentlich zufrieden
Gut: stets zu unserer vollen Zufriedenheit, in jeder Hinsicht und bester Weise, mit den Leistungen jederzeit voll und ganz zufrieden.
Befriedigend: zu unserer vollen Zufriedenheit, erfüllte die Erwartungen in jeder Hinsicht, mit den Leistungen voll und ganz zufrieden.
Genügend: zu unserer Zufriedenheit, hat unseren Erwartungen entsprochen, mit den Leistungen zufrieden.
Mangelhaft: weitestgehend zu unserer Zufriedenheit, allgemein mit Sorgfalt und Genauigkeit.
Nicht genügend: hat sich bemüht, … zu unserer Zufriedenheit zu erledigen, hat unseren Erwartungen entsprochen.