Wann darf ich zur Reifeprüfung antreten? Was passiert, wenn ich verhindert bin? Hier findest du alle Antworten auf rechtliche Fragen!
Jede:r, die:der in allen Fächern positiv abgeschlossen hat, darf zur Prüfung. „Nicht genügend“ mit einer Jahresprüfung bei der Matura ausbessern – das geht nicht mehr. Jetzt kann man vor der Matura eine Wiederholungsprüfung ablegen. Zugelassen ist auch, wer seine Diplomarbeit oder Vorwissenschaftliche Arbeit nicht abgegeben oder bestanden hat.
Es dürfen jene Hilfsmittel benutzt werden, die zuvor in der Schule erlaubt waren: In Mathematik sind das Taschenrechner oder Laptop, in Deutsch ist es das Wörterbuch in Papier- oder elektronischer Form. Die Autokorrektur muss ausgeschaltet sein.
Die Schulleitung hat dafür zu sorgen, dass die Schülerschaft keine „unerlaubten Hilfsmittel“ verwendet. Wer elektronische Geräte behält oder beim Schummeln erwischt wird, der wird in diesem Fach nicht benotet und darf erst im Herbst zur Prüfung antreten.
Erst wenn alle drei Teile – VWA bzw. DA, mündliche und schriftliche Prüfung – absolviert wurden, kann ein Widerspruch eingelegt werden: in erster Instanz bei der Bildungsdirektion, in zweiter beim Bundesverwaltungsgericht.
Ist ein:e Maturant:in krank, so kann er:sie zu den Ersatzterminen im Herbst oder Winter antreten. Sollte eine Person noch während des Haupttermins gesund werden, ist ein Einstieg in die laufenden Prüfungen jederzeit möglich.
Solltest du noch weitere Fragen haben, dann kontaktiere uns!
Dein Schulrechtsnotruf der Schülerunion – 24/7 für dich erreichbar.
T: 01/406 58 40
M: schulrecht@schuelerunion.at
Die mündliche Prüfung stellt die letzte, aber nicht zu unterschätzende Hürde zur Matura dar. Mit ein paar kleinen Tricks kann man die Prüfungskommission beeindrucken: