WER SOLL DAS BEZAHLEN?

Wer studieren will, muss nicht nur die Matura dafür mitbringen. Die Ausbildung ist auch mit enormen finanziellen Aufwand verbunden. Um Chancengleichheit zu schaffen, gibt es finanzielle Unterstützungsmassnahmen.

 

Die staatliche Studienförderung umfasst Studien im Inland sowie Studienaufenthalte im
Ausland. Zudem haben Studienbeihilfenbezieher:innen die Möglichkeit, weitere Fördermaßnahmen in Anspruch zu nehmen – z. B. Fahrtkostenzuschüsse, Versicherungskostenbeiträge oder Studienunterstützungen. Die Antragstellung ist mittlerweile sehr einfach: lediglich eine Antragstel­lung zu Studienbeginn ist dazu nötig. Danach werden die Anspruchsvoraussetzungen für den Weiterbezug jährlich automatisch überprüft (mittels Systemantrag).

 

Selbstverständlich ist der Erhalt der Studienbeihilfe reglementiert. Unter anderem werden für den Bezug folgende Kriterien vorausgesetzt:

  • Soziale Förderungswürdigkeit – Diese wird durch das Einkommen, den Familienstand und durch die Familiengröße bestimmt.
  • Studienerfolg – Für das erste oder die ersten beiden Studiensemester ist die Aufnahme als ordentliche:r Studierende:r nachzuweisen. Spätestens bis zum Ende der Antragsfrist für das dritte Semester müssen Studienerfolgsnachweise vorgelegt werden.

 

Die Höhe der Studienbeihilfe hängt von verschiedenen Faktoren ab, z. B. muss die Zuverdienstgrenze (Einkünfte aus Nebenjobs, Auszahlungen aus Vorsorgekassen, Waisenpensionen, Sozialleistungen, etc.) beachtet werden. Auf der Website der Österreichischen Studienbeihilfebehörde findest du weiterführende und umfangreiche Informationen: http://www.stipendium.at

ACHTUNG, FRISTEN! 

Für das Wintersemester hast du von 20. September bis 15. Dezember Zeit und für das Sommersemester von 20. Februar bis 15. Mai. 

MIT STUDIENBEIHILFE STUDIEREN: SO GEHT’S!

Viele Informationen, Kontaktdaten und Adressen sowie die Antragsformulare unter
http://www.stipendium.at

WAS DU ÜBER DIE STUDIENBEIHILFE WISSEN MUSST:

KLARE VORAUSSETZUNGEN
Förderungswürdigkeit & Studienerfolg (s.o.)

INDIVIDUELLE HÖHE
Grundbetrag: 431 Euro, davon ausgehend Erhöhungen und Verminderunge 

PROBLEMLOS DAZUVERDIENEN
Zuverdienstgrenze: 17.212 Euro (für das Kalenderjahr 2025) 

AUCH IM AUSLAND
für längstens 20 Monate ist eine „Beihilfe für ein Auslandsstudium“ möglich

EINFACHER ANTRAG
einfach und unbürokratisch, z.B. durch digital signierten Online-Antrag (www.stipendium.at)

KOMPETENTE BERATUNG
durch die geschulten Mitarbeiter:innen der Stipendienstellen

WER STUDIENBEIHILFE BEZIEHEN KANN

 

  • Ordentliche Studierende an österreichischen Universitäten und Universitäten der Künste
  • Studierende an einer in Österreich gelegenen Theologischen Lehranstalt
  • Ordentliche Studierende an österreichischen Fachhochschul-Studiengängen
  • Ordentliche Studierende an österreichischen öffentlichen oder anerkannten privaten Pädagogischen Hochschulen
  • Ordentliche Studierende an mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Konservatorien
  • Studierende an Privatuniversitäten und Privathochschulen unter bestimmten Voraussetzungen
  • Für Ausbildungen an Kollegs und für Universitätslehrgänge gibt es keine Studienbeihilfe

 

Weitere Infos zur Studienbeihilfe erhältst du unter www.stipendium.at, unter www.oesterreich.gv.at/themen oder in den Stipendienstellen in Wien, Graz, Innsbruck, Salzburg, Linz oder Klagenfurt.