WER SOLL DAS BEZAHLEN?

Wer studieren will, muss nicht nur die Matura dafür mitbringen. Die Ausbildung ist auch mit enormen finanziellen Aufwand verbunden. Um Chancengleichheit zu schaffen, unterstützen der Staat Österreich, zahlreiche Institutionen, Unternehmen und Privatpersonen Studierende bei Bedarf finanziell.

 

Die staatliche Studienförderung umfasst Studien im Inland sowie Studienaufenthalte im
Ausland. Zudem haben Studienbeihilfenbezieher:innen die Möglichkeit, weitere Fördermaßnahmen in Anspruch zu nehmen – z. B. Fahrtkostenzuschüsse, Versicherungskostenbeiträge oder Studienunterstützungen. Die Antragstellung ist mittlerweile sehr einfach: Lediglich eine
Systemantragstellung zu Studienbeginn ist nötig. Nach dem einmaligen Antrag werden die Anspruchsvoraussetzungen für den Weiterbezug jährlich automatisch überprüft.

Selbstverständlich ist der Erhalt der Studienbeihilfe reglementiert. Unter anderem werden für den Bezug folgende Kriterien vorausgesetzt:

  • Soziale Förderungswürdigkeit – diese wird durch das Einkommen, den Familienstand und durch die Familiengröße bestimmt.
  • Studienerfolg – Aufnahme als ordentliche:r Studierende:r mittels Studienerfolgsnachweises, außerdem darfst du noch kein Studium abgeschlossen und den Studiengang nicht öfter als zweimal gewechselt haben.

Achtung: Ab September 2024 sind Änderungen geplant, informiere dich rechtzeitig online!

Die Höhe der Studienbeihilfe hängt von verschiedenen Faktoren ab, z. B. muss auch die Zuverdienstgrenze (das sind Einkünfte aus Nebenjobs, aber auch die Familienbeihilfe) beachtet werden. Auf der Website der Österreichischen Studienbeihilfebehörde findest du weiterführende und umfangreiche Informationen: www.stipendium.at

ACHTUNG, FRISTEN:

Wie bei allen Anträgen sind auch hier die Fristen sehr genau einzuhalten. Für das Wintersemester hast du von 20. September bis 15. Dezember Zeit und für das Sommersemester von 20. Februar bis 15. Mai.

MIT STUDIENBEIHILFE STUDIEREN: SO GEHT’S!

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung verbessert das Angebot laufend, damit niemandem aus finanziellen Gründen ein Studium verwehrt bleibt – zur Zeit profitieren davon rund 45.000 Studierende in ganz Österreich. Viele Informationen, Kontaktdaten und Adressen sowie die Antragsformulare findet man auf www.stipendium.at

WAS DU ÜBER DIE STUDIENBEIHILFE WISSEN MUSST:

KLARE VORAUSSETZUNGEN
Förderungswürdigkeit & Studienerfolg (s.o.)

INDIVIDUELLE HÖHE
mindestens 5 bis maximal 715 Euro pro Monat

PROBLEMLOS DAZUVERDIENEN
15.000 Euro (inkl. aller Sonderzahlungen) darf man jährlich dazuverdienen

AUCH IM AUSLAND
für längstens 20 Monate ist eine „Beihilfe für ein Auslandsstudium“ möglich

EINFACHER ANTRAG
einfach und unbürokratisch, z.B. durch digital signierten Online-Antrag (www.stipendium.at)

KOMPETENTE BERATUNG
durch die geschulten Mitarbeiter:innen der Stipendienstellen

WER STUDIENBEIHILFE BEZIEHEN KANN

 

  • Ordentliche Studierende an österreichischen Universitäten und Universitäten der Künste
  • Studierende an einer in Österreich gelegenen Theologischen Lehranstalt
  • Ordentliche Studierende an österreichischen Fachhochschul-Studiengängen
  • Ordentliche Studierende an österreichischen öffentlichen oder anerkannten privaten Pädagogischen Hochschulen
  • Ordentliche Studierende an mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Konservatorien
  • Studierende an medizinisch-technischen Akademien und an Hebammenakademien
  • Studierende an Privatuniversitäten unter bestimmten Voraussetzungen
  • Für Ausbildungen an Kollegs und für Universitätslehrgänge gibt es keine Studienbeihilfe

 

Weitere Infos zur Studienbeihilfe erhältst du unter www.stipendium.at, unter www.oesterreich.gv.at/themen oder in den Stipendienstellen in Wien, Graz, Innsbruck, Salzburg, Linz oder Klagenfurt.